Die Genossenschaft ist ein Unternehmen, das die Interessen ihrer Mitglieder fördert. Jedes Mitglied ist zugleich Eigentümer und Geschäftspartner des Unternehmens. Es profitiert somit unmittelbar von den Leistungen seiner Genossenschaft.
Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Die Genossenschaftsform ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme in der Generalversammlung. Dies schützt vor der Dominanz eines Mitglieds und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
In § 24 ( 2e) unserer Satzung ist die Vergütung an den Aufsichtsrat so geregelt, daß es der Beschlußfassung der Generalversammlung hierüber bedarf. Die nächste Generalversammlung wird wahrscheinlich Mitte nächsten Jahres stattfinden. Zur Zeit ist eine Vergütung nicht angedacht.
§ 15 ( 2 ) regelt das Dienstverhältnis und damit die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands, der Aufsichtsrat ist hierfür entsprechend Absatz 3 zuständig.